Die deutschen Studierendenwerke sind zuständig für die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden. Ursprünglich entstanden als studentische Selbsthilfeeinrichtungen, sind die Studierendenwerke heute durch Ländergesetze eingerichtet und nahezu alle als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert.
In Nordrhein-Westfalen sind die Studierendenwerke seit 1974 Anstalten öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Im Gesetz über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen i.d.F. vom 16.09.2014 (GV. NRW 2014 Seite 547) sind die Aufgaben und örtliche Zuständigkeiten der Studierendenwerke für die einzelnen Hochschulen geregelt.
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Finanzierung und Leistungsdaten
Die Studierendenwerke in NRW sind soziale Dienstleistungsunternehmen am Hochschulcampus und Teil der mittelbaren Landesverwaltung. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen bestimmen sich nach kaufmännischen Grundsätzen.
Die Bedeutung der Studierendenwerke mit ihren rund 4.500 Beschäftigten auch als Wirtschaftsfaktoren für NRW zeigt sich z. B. an Einnahmen von rund 414 Millionen Euro im Jahr 2022.
Das vergleichsweise günstige Preisniveau der Leistungen wird durch die Sozialbeiträge der Studierenden, die selbst erwirtschafteten Umsatzerlöse sowie den Allg. Zuschuss des Landes zum laufenden Betrieb ermöglicht.
Leistungsbilanz 2022 der Studierendenwerke NRW – nicht barrierefrei
Die zwölf Studierendenwerke Nordrhein-Westfalens
Örtliche Zuständigkeit der Studierendenwerke NRW
für die Ruhr-Universität Bochum, Hochschule Bochum, Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Technische Hochschule Georg Agricola, EBZ Business School, Hochschule für Gesundheit, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe und die Folkwang Universität der Künste am Studienort Bochum
an den Standorten Bochum, Gelsenkirchen, Ahaus, Velbert, Heiligenhaus
für die Universität Bonn und die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
an dem Standorten Bonn, Sankt Augustin, Rheinbach
für die Technische Universität Dortmund, Fachhochschule Dortmund, FernUniversität Hagen, Fachhochschule Südwestfalen, ISM Dortmund, BITS Iserlohn (ausschließlich Studienfinanzierung) und die SHR Hamm (ausschließlich Studienfinanzierung)
für die Universität Düsseldorf, Fachhochschule Düsseldorf, Kunstakademie Düsseldorf, Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf, Hochschule Niederrhein an den Studienorten Krefeld und Mönchengladbach und die Hochschule Rhein-Waal
an den Standorten Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Kamp-Lintfort, Kleve
für die Universität Köln, Deutsche Sporthochschule Köln, Technische Hochschule Köln, Hochschule für Musik und Tanz Köln, Standort Köln, Kunsthochschule für Medien Köln, Cologne Business School und die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen am Studienort Köln
an den Standorten Köln, Gummersbach, Leverkusen
an dem Standort Wuppertal