Positionspapier „Studentisches Wohnen“ der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW
Wie ist die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt für Studierende?
Wodurch zeichnen sich die Wohnangebote der Studierendenwerke aus?
Welche Forderungen stellt die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW?
All das erfahren Sie in diesem Positionspapier:
Positionspapier „Studentisches Wohnen“ der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW – nicht barrierefrei
Leistungsbilanz
In der jährlich erscheinenden Leistungsbilanz präsentieren die Studierendenwerke NRW ihre Leistungen. Sie soll einen leicht verständlichen Einblick in die Arbeit der Studierendenwerke verschaffen.
Leistungsbilanz 2019 der Studierendenwerke NRW – nicht barrierefrei
Leistungsbilanz 2019 der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW
Zusammenfassung der Leistungsbilanz 2019 (LB 19) der Studierendenwerke NRW
Die zwölf NRW-Studierendenwerke bilden den Grundpfeiler der sozialen Hochschulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.
Bei einer Zahl von 620.852 waren im Wintersemester 2019/20 so viele Studierende wie nie zuvor im Zuständigkeitsbereich der Studierendenwerke NRW immatrikuliert. An rund 46 Hochschulen in
43 Studienorten gestalten die Studierendenwerke als Anstalten des öffentlichen Rechts den Lebensraum Hochschule wesentlich mit. Die Studierendenwerke erbringen für die Studierenden Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichen Gebiet. Schließlich bieten die Studierendenwerke ihren 4.795 Beschäftigten einen sicheren Arbeits- oder Ausbildungsplatz.
Einnahmequellen und Finanzierung
23 % ihrer gesamten Einnahmen erzielten die Studierendenwerke in ihren Mensen und Cafeterien (knapp 100 Mio. Euro). Die Kosten in den Studierendenwohnanlagen wurden durch die Mieten gedeckt (knapp 122 Mio. Euro, 29 % ihrer Gesamteinnahmen). Hinzu kamen sonstige Erträge in Höhe von fast 12 Mio. Euro (3 % der Gesamteinnahmen). Die Kosten für die Durchführung des BAföG wurden weitgehend vom Land gedeckt (rund 22 Mio. Euro, 5 % der Gesamteinnahmen). Ferner erhielten die Studierendenwerke als Träger von Kindertageseinrichtungen Zuschüsse in der Regel nach dem Kinderbildungsgesetz NRW, (über 22 Mio. Euro, 5 % der Einnahmen). Damit die Studierendenwerke ihren gesetzlichen Auftrag, die wirtschaftliche und soziale Förderung der Studierenden, auch erfüllen können, gewährte das Land den Studierendenwerken einen Allgemeinen Zuschuss in Höhe von 40,5 Mio. Euro p. a. (10 % der Einnahmen). Einen wesentlichen Finanzierungsbeitrag leisteten die Studierenden selbst durch die Zahlung der Sozialbeiträge (Studierendenwerksbeitrag), insgesamt über 107 Mio. Euro p. a. (25 % der Einnahmen). Pro Semester entrichten die Studierenden einen Sozialbeitrag an die Studierendenwerke. Im Wintersemester 2019/20 betrug er durchschnittlich 91 Euro.
Zu den Leistungsbereichen der Studierendenwerke
Hochschulgastronomie
In den 184 Gastronomiebetrieben wurden in 2019 knapp 100 Mio. Euro umgesetzt. Der günstigste Preis eines Mensaessens für Studierende betrug unter 2 €. Platz nahmen Studierende auf über 46.000 Tischplätzen. Hohe Verkaufszahlen, guter Service, ein erweitertes Angebotsspektrum – klassisch, vegetarisch, vegan, transfair, to go – längere Öffnungszeiten – samstags und abends – dafür stehen die Verpflegungsbetriebe der Studierendenwerke NRW. Die Einrichtungen von zehn der zwölf Studierendenwerke wurden außerdem als vegan-freundliche Mensen ausgezeichnet. Neben den Studierenden benutzen insbesondere die Beschäftigten der Hochschulen die Verpflegungseinrichtungen der Studierendenwerke als Kantine.
Wohnen im Studium
Ende 2019 unterhielten die Studierendenwerke rund 39.000 Wohnheimplätze. Aufgrund von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen fielen einige Wohnheimplätze zeitweise weg. Die Durchschnittswarmmiete der Studierendenwerke lag bei 262 Euro und damit vielerorts unter dem Mietzinsniveau auf dem privaten Wohnungsmarkt. Die Studierendenwerke in NRW melden Auslastungsquoten von mindestens 97 % in ihren Studierendenwohnheimen. Der Anteil ausländischer Studierender in den Wohnheimen der Studierendenwerke in NRW variiert zwischen 20 und 67 %. Insbesondere diese Gruppe der Studierenden ist auf bezahlbaren Wohnraum in Hochschulnähe angewiesen.
Sanierungsstau und Wohnungsnot
Für knapp 100 Studierendenwohnanlagen wurde ein langfristiger Investitionsbedarf bis 2030 für Sanierungen und Neubauten von knapp 700 Millionen EUR ermittelt. Alleine der Sanierungsbedarf der vorhandenen Wohnanlagen beläuft sich auf knapp 450 Millionen EUR landesweit. Die Unterbringungsquote in den Wohnheimen der Studierendenwerke betrug 2019 6,3 % (im Verhältnis zur Gesamtstudierendenzahl).
Studienfinanzierung
Im Jahr 2019 wurden landesweit 96.265 „BAföG-Anträge“ in den Ämtern für Ausbildungsförderung gestellt. Somit hat weniger als jede*r sechste Studierende überhaupt einen BAföG-Antrag gestellt. Insgesamt fiel die Quote der Studierenden, die einen BAfög-Antrag stellen, auf unter 15 %. Damit bestätigt sich auch in NRW der bundesweite Trend des rückläufigen BAföGs. Die durchschnittliche monatliche Förderleistung belief sich auf 500 Euro. Dass die jüngste BAföG-Novelle zum Wintersemester 2019/2020 diesen Trend aufhalten wird, ist nach aktuellen Erkenntnissen nicht der Fall. Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e. V. ist ein seit über 60 Jahren bestehender gemeinnütziger Verein der zwölf Studierendenwerke in NRW. Im vergangenen Jahr wurden 847 Darlehen an Studierende vergeben. Der durchschnittliche jährliche Förderungsbetrag betrug 6.567 Euro.
Studieren mit Kind
Unterstützung bei der Betreuung ihrer Kinder finden die Studierenden in den 33 Kindertagesstätten mit 1.636 Tagesplätzen der Studierendenwerke an 16 Hochschulstandorten in NRW. Von Studierenden mit Kindern werden diese Einrichtungen insbesondere wegen ihrer Nähe zum Hochschulcampus und ihren langen flexiblen Öffnungszeiten sehr geschätzt.
Beratungsdienste – Unterstützung in schwierigen Situationen
Ein erfolgreiches Studium ist keine Selbstverständlichkeit, Studierende haben vielfältige Herausforderungen zu meistern. Hierzu gehören neben den akademischen Anforderungen die finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes, die Beachtung einer Vielzahl von rechtlichen und bürokratischen Regelungen sowie die Bearbeitung persönlicher Problemlagen. Die Beratungs- und Hilfsangebote der Studierendenwerke haben einen präventiven und ressourcenorientierten Ansatz, und werden von den Studierenden gleichzeitig als unabhängig und spezialisiert wahrgenommen. Nur Studierendenwerke sind somit sowohl Kenner der Lebenswelt von Studierenden als auch organisational unabhängig von einer Hochschule.
Kultur und Internationales
Die meisten Menschen verbinden mit dem Studierendenwerk die Begriffe „Mensa“ und „Wohnheim“. Doch auch die kulturelle Förderung der Studierenden gehören zu den Aufgaben nach dem Studierendenwerksgesetz NRW. Die Angebote der Studierendenwerke sind vielfältig. Der Lebensraum Hochschule ist so international wie nie zuvor. Die Service- und Beratungsangebote der Studierendenwerke sind entscheidend für Studienerfolg, internationale Erfahrungen und soziale und interkulturelle Kompetenzen aller Studierenden.
Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in NRW
Mit der Regionalauswertung zu der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes macht die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW auf die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden an den nordrhein-westfälischen Hochschulstandorten aufmerksam.
Regionalauswertung der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW zur 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks im Jahre 2016 – nicht barrierefrei
Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in NRW
Die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW hat eine Regionalauswertung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden in Nordrhein-Westfalen erstellt, die auf der Grundlage der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entstanden ist. Im Mittelpunkt dieses Berichts stehen somit die Ergebnisse der Studierenden, die im Zuständigkeitsbereich der zwölf NRW-Studierendenwerke an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen studieren.
Allgemeines
Nordrhein-Westfalen ist das Land mit den meisten Studierenden
Im Zuständigkeitsbereich der Studierendenwerke Nordrhein-Westfalens waren im Wintersemester 2015/2016 mehr als 684.000 Studierende immatrikuliert. Davon waren acht Prozent Bildungsausländer(innen), also ausländische Studierende, die in der Regel für das Studium aus ihrem Heimatland nach NRW gekommen sind.
Überdurchschnittlich hohes Alter
Studierende in NRW sind mit durchschnittlich 25,3 Jahren mehr als ein halbes Jahr älter als Studierende im deutschen Durchschnitt (24,7 Jahre).
Unterdurchschnittliche Quote international mobiler Studierender
Mit 13 Prozent ist die Mobilitätsquote in NRW geringer als im deutschen Durchschnitt (16 %). Bei den durchgeführten Auslandsaufenthalten der nordrhein- westfälischen Studierenden handelt es sich überdurchschnittlich häufig um einen verpflichtenden Bestandteil des Studiums. Gleichzeitig geben Studierende, die bereits im Rahmen ihres Studiums im Ausland waren, seltener als im Bundesdurchschnitt an, dass ihnen die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Heimathochschule in Form von Leistungspunkten angerechnet wurden.
Studium – berufsbegleitend und in Teilzeit
Die Studierenden in NRW studieren zu vier Prozent berufsbegleitend und damit doppelt so häufig wie im Bundesdurchschnitt. Darüber hinaus sind sie – ebenfalls mit vier Prozent – gegenüber dem deutschen Durchschnitt doppelt so häufig Studierende eines Teilzeit-Studiengangs.
Studierende mit Kind
Insgesamt haben sechs Prozent der Studierenden in Nordrhein-Westfalen (ein) Kind(er). Der Anteil von Studentinnen mit Kind(ern) ist etwas größer als der Anteil von Studenten mit Kind(ern) (weibl.: 7 % vs. männl.: 5 %). Studierende mit Kind(ern) sind durchschnittlich 36,6 Jahre alt und damit mehr als elf Jahre älter als alle Studierenden im Landesdurchschnitt (25,3 Jahre).
Wirtschaftliches
Vergleichsweise hohe Einnahmen der NRW-Studierenden
Studierenden, die alleine wohnen und wirtschaften, stehen durchschnittlich 944 Euro pro Monat durch Elternleistungen, eigenen Verdienst, BAföG, Hilfestellungen von Verwandten oder Bekannten, Ersparnisse sowie Stipendien oder (Studien-/ Bildungs-)Kredite zur Verfügung. Damit ist die nominale Einnahmenhöhe etwas größer als im deutschen Durchschnitt (918 €). Dieser Befund lässt sich einerseits durch das überdurchschnittlich hohe Alter erklären, mit dem auch höhere Einnahmen durch eigenen Verdienst einhergehen. Darüber hinaus haben Studierende insbesondere in Großstädten (z. B. Köln, Düsseldorf, Dortmund, eingeschränkt auch Essen) vergleichsweise hohe Lebenshaltungskosten.
Hohe Erwerbstätigenquote und hoher zeitlicher Aufwand für Erwerbstätigkeit
72 Prozent der Studierenden sind neben dem Studium erwerbstätig. Damit ist die Erwerbstätigenquote der Studierenden in Nordrhein-Westfalen etwas größer als im deutschen Durchschnitt (Dtl. 69 %). Im Vergleich zu 2006 (70 %), 2009 (71 %) und 2012 (70 %) ist die Erwerbstätigenquote geringfügig angestiegen.Der durchschnittliche Zeitaufwand der Präsenz-Studierenden im Vollzeitstudium für (eine)bezahlte Tätigkeit(en) beträgt neun Stunden pro Woche. Die meisten erwerbstätigen Studierenden wollen sich durch die Arbeit etwas mehr leisten können (72 %) und unabhängig von den Eltern sein (64 %). Darüber hinaus arbeiten sie häufig, weil es für ihren Lebensunterhalt notwendig ist (63 %) oder weil sie praktische Erfahrungen sammeln wollen (54 %). Die Mehrheit der erwerbstätigen Studierenden jobbt, zum Beispiel als Babysitter oder in einer Fabrik, einem Büro oder einer Kneipe (54 %). Gut jeder dritte erwerbstätige Studierende ist als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft tätig (35 %). Jobben und Hilfskrafttätigkeiten sind somit die häufigsten Tätigkeitsarten.
Förderung nach dem BAföG
17 Prozent der Studierenden beziehen BAföG, weitere drei Prozent geben an, dass über ihren BAföG-Antrag noch nicht final entschieden wurde. 79 Prozent der Empfänger(innen) geben an, dass sie ohne die BAföG-Förderung nicht studieren könnten, 68 Prozent geben an, dass ihnen die BAföG-Bezüge eine sichere Planungsperspektive geben. Zu den vorangegangenen Berichtszeitpunkten (2006, 2009, 2012) wurden jeweils 22 Prozent der Studierenden nach dem BAföG unterstützt. Demnach ist die BAföG-Quote innerhalb der letzten vier Jahre um fünf Prozentpunkte gesunken.
Mensanutzung: Ein Viertel der Studierenden sind Stammgäste
26 Prozent der Studierenden essen mindestens drei Mittagsmahlzeiten pro Woche in einer Mensa und werden deshalb als „Stammgäste“ bezeichnet. Besonders zufrieden sind die nordrhein-
westfälischen Studierenden mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis in den Mensen (66 %). Mit den Auswahl- und Kombinationsmöglichkeiten des Angebots sind 45 Prozent der Studierenden (sehr) zufrieden. 40 Prozent zeigen sich mit dem Geschmack des Essens (sehr) zufrieden. Jeweils etwa ein Drittel der Studierenden ist mit der Präsentation und Darbietung des Essenangebots (34 %) sowie der Atmosphäre und Raumgestaltung der Mensen (32 %) (sehr) zufrieden. Die Ernährungsqualität und der Gesundheitswert des Essens werden von 28 Prozent der Studierenden als positiv gewertet.Die Mehrheit der Studierenden, die maximal zwei Mittagsmahlzeiten pro Woche in einer Mensa einnehmen, gibt an, lieber selbst zu kochen (57 %) oder das essen selbst zur Hochschule mitzubringen (53 %).
Mieten als größte Ausgabenposten
Mit durchschnittlich 333 Euro pro Monat stellen die Kosten für Miete den größten Ausgabenposten der Studierenden in NRW dar. Auch für Ernährung entstehen mit durchschnittlich 165 Euro pro Monat vergleichsweise hohe Kosten für die Studierenden. Studierende, die in einem Wohnheim der nordrhein-westfälischen Studierendenwerke wohnen, geben häufig an, ihre Wohnform wegen der Nähe zur Hochschule (84 %), der günstigen Miete (77 %), der guten Verkehrsanbindung (62 %) sowie der angemessenen Größe des Wohnraums (52 %) gewählt zu haben. Jede(r) Zehnte lebt in ein einem Studierendenwohnheim.
Soziales
Viele Bildungsaufsteiger(innen) unter den Studierenden
In NRW stammen überdurchschnittlich viele Studierende aus Familien, in denen maximal ein Elternteil höchstens einen nicht-akademischen Berufsabschluss hat (15 %) oder beide Eltern einen nicht-akademischen Berufsabschluss haben (38 %). Damit ist der Anteil Studierender aus einem nicht-akademischen Elternhaus in NRW (insg. 52 %) größer als im deutschen Durchschnitt (insg. 48 %).
Studierende mit Migrationshintergrund
Knapp ein Viertel der Studierenden (24 %) hat einen Migrationshintergrund. Acht Prozent der Studierenden in NRW wurden in einem anderen Staat als Deutschland geboren
Jede(r) Vierte gesundheitlich beeinträchtigt
13 Prozent der Studierenden haben eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder chronische Erkrankung ohne Studienerschwernis, weitere elf Prozent geben eine Gesundheitsbeeinträchtigung
an, die sich studienerschwerend auswirkt. Mehr als die Hälfte (54 %) der beeinträchtigten Studierenden gibt (unter anderem) eine psychische Erkrankung als Beeinträchtigung an.
Beratungsbedarf
Jeweils jeder Dritte hatte in den letzten zwölf Monaten Beratungsbedarf zu studienbezogenen oder persönlichen Themen, jede(r) Fünfte zu finanzierungsbezogenen Themen. Jeweils grob die Hälfte der
Studierenden mit Beratungsbedarf zu diesen Themenfeldern hat auch ein Beratungsangebot in Anspruch genommen. Der Beratungsbedarf der nordrhein-westfälischen Studierenden weicht nur geringfügig vom Bundesdurchschnitt ab: Dies trifft sowohl auf den Bedarf insgesamt (NRW: 63 % vs. Dtl.: 61 %) als auch auf finanzierungsbezogene (NRW: 21 % vs. Dtl.: 20 %), studienbezogene (NRW: 33 % vs. Dtl.: 32 %) und persönliche (NRW: 33 % vs. Dtl.: 33 %) Themen zu. Auch in Hinblick auf einzelne Aspekte ergeben sich in Nordrhein-Westfalen kaum Unterschiede zum deutschen Durchschnitt. Unabhängig vom Thema haben 46 Prozent der Studierenden mit Beratungsbedarf ein Beratungsangebot innerhalb und/ oder außerhalb ihrer Hochschule in Anspruch genommen.
Symposien zur Zukunft der Studierendenwerke
In den Jahren 2002, 2003, 2014 und 2015 organisierte die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk Symposien zur Zukunft der Studierendenwerke.
Unter der Überschrift „Wir können alles. Außer Forschung und Lehre!“ befassten sie sich am 13. Mai 2015 gemeinsam mit Studierenden, Hochschulleitungen, Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, der Kommunen und Politik mit der Frage, wie die Arbeit der Studierendenwerke unter Berücksichtigung der geänderten Studienbedingungen und der stärkeren internationalen Ausrichtung der Hochschulen in der Zukunft positiv gestaltet werden kann.Die Dokumentationsmappen können Sie hier als PDF herunterladen:
Symposium zur Zukunft der Studierendenwerke am 13.05.2015 – nicht barrierefrei
Symposium zur Zukunft der Studierendenwerke am 13.05.2015 – Teil 2 – nicht barrierefrei