Rund 70.000 Anträge auf Überbrückungshilfe für NRW-Studierende in Pandemie-bedingten Notlagen
Wegen Notlagen durch das Coronavirus zahlten die Studierendenwerke NRW von Juni bis September über 17 Millionen Euro Überbrückungshilfe an Studierende aus. Insgesamt wurden rund 70.000 Anträge vollständig gestellt, 40.000 wurden bewilligt. Das Geld aus der Bundeskasse war nur für nachgewiesene Fälle einer Notlage durch die Corona-Pandemie vorgesehen. Pro Hochschule erhielten zwischen ein und vier Prozent der Studierenden Zuschüsse. Durchschnittlich betrug die monatliche Auszahlungssumme 434 Euro.
„Es kann sein, dass Überbrückungsgelder wieder notwendig werden“, sagt Detlef Rujanski von der Arbeitsgemeinschaft der NRW-Studierendenwerke. Er verweist auf die derzeit wieder steigenden Corona-Infektionszahlen und jüngst beschlossenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens ab Anfang November.
„Großer Dank gilt den hunderten Beschäftigten in den NRW-Studierendenwerken, die mit hohem Einsatz vor Ort die Anträge geprüft und beschieden haben. Sie stünden auch gerne wieder bereit, falls die Überbrückungshilfe wieder vom Bund eingesetzt werden sollte.“
Besonders internatioale Studierende von der Corona-Pandemie finanziell betroffen
Nach Informationen von IT.NRW hatte im Wintersemester 2017/18 nur etwa jede*r achte Studierende in NRW keinen deutschen Pass hatte (über 12 %). Trotzdem betrug der Anteil internationaler Studierenden an den gestellten Anträgen für Überbrückungshilfe über 30 %, rund 20.500 Anträge. Es scheint, dass ein überproportional größerer Anteil von internationalen Studierenden auf die Corona Überbrückungshilfen angewiesen war.
Rujanski weiter: „Wir können nicht wollen, dass insbesondere die in der Regel finanzschwachen internationalen Studierenden aufgrund der Corona-Pandemie ihr Studium abbrechen müssen oder sich stark verschulden. Dies wäre fatal für das international attraktive Studienland Nordrhein-Westfalen.“
Strukturelle Armut unter Studierenden
Bei mehr als der Hälfte der abgelehnten Anträge befanden sich die Studierenden zwar in einer finanziellen Notlage, diese war aber schon vor der Pandemie gegeben und nicht Folge der Pandemie. Insoweit konnte die auf eine pandemiebedingte Notlage angelegte Überbrückungshilfe der Bundesregierung für sie leider nicht greifen. Für diese Form struktureller Armut von Studierenden, die auch bereits vor der Pandemie bestand, konnte die auf vier Monate angelegte Überbrückungshilfe schlicht nicht greifen.
„Für diese Studierenden brauchen wir dringend eine strukturelle Reform der Studienfinanzierung und damit des BAföG“, schließt sich Detlef Rujanski den Forderungen des Dachverbandes der Studenten- und Studierendenwerke, dem Deutschen Studentenwerk, an.
Bereits in der NRW-Regionalauswertung der 21. Sozialerhebung aus 2017 haben 63 % der befragten Studierenden in Nordrhein-Westfalen angegeben, dass sie arbeiten, weil es für ihren Lebensunterhalt notwendig ist. Diese haben in der Corona-Pandemie nun in vielen Fällen ihre existenzsichernden Nebenjobs verloren.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Olaf Kroll
Referent der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW
c/o AKAFÖ
Universitätsstr. 150
44801 Bochum
T 0234 32 -11104
H 0151 23738076
arge-nrw@studierendenwerke-nrw.de
Bildnachweis: Bundesministerium für Bildung und Forschung