Die Regierungsfraktionen CDU und FDP wollen neue Perspektiven für Studentisches Wohnen in NRW entwickeln.
Ein gemeinsamer Antrag der CDU und FDP wurde im federführenden Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 17.05.2019 nach intensiver Beratung angenommen und eine Woche später seitens des Landtagplenums ohne Aussprache verabschiedet.
Vertreter der Arbeitsgemeinschaft wurden am 05.04.2019 zu einer Sachverständigenanhörung neben anderen Spitzenverbänden eingeladen
In einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen und des Wissenschaftsausschusses am 05.04.2019 im Landtag NRW bezogen die Studierendenwerke NRW – zusammen mit der Kanzlerkonferenz der Universitäten, dem Landes-ASten-Treffen, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, der Architektenkammer NRW, dem Deutschen Mieterbund NRW und dem Verband der Wohnungswirtschaft NRW – Stellung zum Studentischen Wohnen. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW gab keine Stellungnahme ab. Diskutiert wurde in Hauptsache der Antrag der Regierungsfraktionen der CDU/FDP über den Auftrag an die Landesregierung, Handlungsoptionen auch im Sinne der Studierendenwerke NRW und Ihren Problemlagen beim Studentischen Wohnen zu finden.
Der Antrag der CDU/FDP adressiert die großen Problemlagen der NRW-Studierendenwerke bei Erhalt und Ausbau von Wohnraum für Studierende
Besonders hervorgehoben wird die Grundstücksproblematik und die finanzielle Ausstattung der Studierendenwerke im Zusammenhang mit der Erhaltung, Sanierung und Modernisierung für studentisches Wohnen. Darüber hinaus soll im Wege eines Gutachtens der Sanierungs- und Instandhaltungsstau in den Wohnanlagen der Studierendenwerke systematisch analysiert und Handlungsoptionen zur Verbesserung der Gesamtsituation entwickelt werden.
Der Antrag wurde am 17.05.2019 im Ausschuss Heimat, Kommunales, bauen und Wohnend es Landtags NRW mit den Stimmen der CDU, FDP und AfD gegen die Stimmen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Im Plenum des Landtags NRW erfolgte hierzu keine weitere Aussprache. Im Ergebnis hat der Landtag die Beschlussempfehlung angenommen und beauftragt die Landesregierung, die Ziele des Antrags zu verfolgen.
Die Studierendenwerke NRW begrüßen dieses Ergebnis und hoffen auf baldige konkrete Maßnahmen seitens der Landesregierung.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung:
- Grundstücke und Gebäude, die sich im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen befinden und die sich für Zwecke des studentischen Wohnens grundsätzlich eignen, zu aktivieren und zu prüfen, wie sie diesem Zweck kostengünstig zugeführt werden können;
- zu prüfen, wie Initiativen der Landesregierung zur Verfügbarmachung von Grundstücken – wie beispielsweise die Landesinitiative „Bauland an der Schiene“ – auch für den studentischen Wohnungsbau im Rahmen von Sickereffekten genutzt werden können;
- die finanzielle Ausstattung der Studierendenwerke im Zusammenhang mit der Erhaltung, Sanierung und Modernisierung von für studentisches Wohnen bestimmten Gebäuden einer Überprüfung zu unterziehen und dem Landtag hierüber zu berichten,
- die Fördergrundsätze der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen laufend auf Aktualisierungsbedarfe hin zu überprüfen sowie
- im Wege eines Gutachtens den Sanierungs- und Instandhaltungsstau in den Studierendenunterkünften der Studierendenwerke systematisch zu analysieren und Handlungsoptionen zu entwickeln.
Links zu dem Antrag und den Stellungnahmen der eingeladenen Verbände:
- CDU/FDP Antrag „Studentisches Wohnen für die Zukunft in Nordrhein-Westfalen stärken und Perspektiven entwickeln!“
- Plenarprotokoll der öffentlichen Beratung zum dem Antrag der CDU/FDP im Landtagsplenum
- Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW
- Stellungnahme der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten des Landes NRW
- Die Stellungnahme des Landes-ASten-Treffen NRW
- Stellungnahme des Deutschen Mieterbund NRW
- Die Stellungnahme der Architektenkammer NRW
- Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände NRW
- Die Stellungnahme des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen
Über die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW
Die Studierendenwerke im Land NRW sind zum Zweck der Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW zusammengeschlossen. Die Wichtigkeit einer engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit wird ausdrücklich betont. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu intensivieren, sie effizienter zu gestalten und ein größeres Maß an Verbindlichkeit herzustellen. Die Studierendenwerke arbeiten bereits seit den 1950er Jahren zusammen. Damals hatten diese die Rechtsform des Vereins, seit 1974 sind sie in Nordrhein-Westfalen Anstalten des öffentlichen Rechts. 1974 schlossen sich die Studierendenwerke zudem erstmals zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen.
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Schälte, Bernd