der landtag nordhrein-westfalen in der profilansicht.

Stellungnahme zum Haushaltsgesetz 2021 der NRW-Landesregierung

In Aktuelles ARGE by ARGE Referent O. Kroll

Erhöhung der Grundfinanzierung um vier Millionen Euro ab 2021 ist ein erster guter Schritt

Die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW (ARGE) wurde eingeladen, schriftlich über den Entwurf der NRW-Landesregierung zum Haushalt 2021 Stellung zu nehmen. Die Studierendenwerke NRW danken dem Landtag und der Landesregierung für die schnelle und unbürokratische Soforthilfe aus dem sog. NRW-Rettungsschirm. Diese Mittel waren von herausragender Bedeutung, um insbesondere zu Beginn dieser historisch beispiellosen Pandemie deren Auswirkungen auch auf die soziale Hochschulinfrastruktur abzumildern.

Jörg Lüken, Sprecher Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW sagt: „Diese Sofortmaßnahmen im Sinne der Studierendenwerke waren im bundesweiten Vergleich nicht selbstverständlich und damit auch Anerkennung der wichtigen und wertvollen Arbeit, die die Beschäftigten der Studierendenwerke für die soziale Infrastruktur in der Hochschullandschaft Nordrhein-Westfalens leisten.“

Erhöhung der Zuschüsse zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben um zehn Prozent

Die Erhöhung der Zuschüsse zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben (Allg. Zuschuss) ab 2021 benötigen die Studierendenwerke dringend. Die ARGE bedankt sich für die Einsicht, dass auch Studierendenwerke finanziell besser auszustatten sind. Die Studierendenwerke hoffen sehr, dass diese überfällige Anpassung ein Einstieg in eine langfristige Verbesserung ihrer Grundfinanzierung sein wird. Eine Erstattung der aufgrund von Tarifsteigerungen sich erhöhenden Personalkosten fordern die Studierendenwerke bereits seit vielen Jahren. Daher reicht eine einmalige Erhöhung um vier Millionen Euro von 40,5 auf 44,5 Millionen Euro in 2021 nicht langfristig aus. Die letzte Erhöhung des Allg. Zuschuss in Höhe von einer Million Euro fand 2016 statt.

„Für 2020 und 2021 haben die Studierendenwerke eine solide Gegenwart in Aussicht. Ab 2022 geht es wieder um die Zukunft der Landesanstalten und ihre Fähigkeit, ihren gesetzlichen Auftrag weiter erfüllen zu können,“ mahnt Lüken.

Unterfinanzierung insbesondere im Bereich BAföG

Trotz eines klaren Auftrags des Bundes an das Land müssen die Studierenden die Kosten der BAföG-Antragsbearbeitung auch aus eigenen Mitteln mitfinanzieren. So begrüßenswert die überfällige Erhöhung für die Kostenerstattung BAföG in 2018 um 2,5 Millionen Euro auch war – sie wurde leider längst wieder nivelliert. In den Jahren 2018 und 2019 betrug das Defizit in den BAföG-Ämtern wieder rund 2,5 Millionen Euro. Landesweit hat sich in den Jahren 2011-2019 eine Unterdeckung von rund 28 Millionen Euro angesammelt.

Jörg Lüken betont: „Am Ende ist es nur sehr schwer zu ertragen, dass die Personengruppe, die unsere finanzielle Unterstützung besonders benötigt, die BAföG Bearbeitung vor Ort mitfinanzieren muss.“

Die weiteren Forderungen der ARGE

  • Ende der überproportionalen Belastung der Studierenden über deren Sozialbeiträge an der Finanzierung der Studierendenwerke – das Land muss seinen Anteil entsprechend erhöhen,
  • Eine Erhöhung der dringend benötigen Investitionszuschüsse, diese sind auf dem Niveau von 2006,
  • Unterstützung der Studierendenwerke bei der Digitalisierung in ihren Leistungsbereichen.

Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW


Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Logo Studierendenwerke NRW
Olaf Kroll
Referent der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW

c/o AKAFÖ
Universitätsstr. 150
44801 Bochum

T 0234 32 -11104
H 0151 23738076

arge-nrw@studierendenwerke-nrw.de


Bildnachweis:

Landtag NRW: „Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen“
Schälte, Bernd