Studierenden in NRW stehen im Durchschnitt 886 € im Monat zur Verfügung (alte Länder 881 €, Deutschland 864 €).
Im Vergleich zu 2009 sind die Einnahmen um 52 € gestiegen. Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex seit 2009 entspricht diese Veränderung einem realen Zuwachs von 1%. „Trotz dieser positiven Entwicklung sollte nicht vergessen werden, dass 20 % aller Studierenden in NRW ihren Lebensunterhalt mit weniger Geld als dem von der Rechtsprechung als angemessen angesehene Bedarfssatz von 670 € bestreitet“, wendet der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, Herr Günther Remmel, ein.
Drei Standbeine der Studienfinanzierung: Eltern, eigener Job und Staat
85 % der Studierenden in NRW (87 % im Bundesgebiet) werden von den Eltern materiell unterstützt. Eltern in Nordrhein-Westfalen lassen ihrem Kind monatlich einen Betrag in Höhe von 474 € (enthalten ist hier häufig das Kindergeld) (Bund 476 €, alte Länder 487 €) zukommen.
Den eigenen Verdienst setzen 68 % der Studierenden zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten ein, im Durchschnitt sind es 362 €.
30 % der Studierenden in NRW sind BAföG-Empfänger mit einer durchschnittlichen, monatlichen Förderung von 443 € (alte Länder 437 €).
Studierende in NRW jobben (68%) häufiger als ihre Kommilitonen in anderen Bundesländern
Die Erwerbstätigkeit gehört für die meisten Studierenden (68 % in NRW) zur Normalität ihres Studienalltags, und zwar sowohl in der Vorlesungszeit als auch in der vorlesungsfreien Zeit (in den alten Ländern sind es nur 65 %, Bund 63 %).
Durchschnittlich sind sie wöchentlich 10,6 Stunden erwerbstätig. Zusätzlich bringen die Studierenden in NRW für das Studium wöchentlich durchschnittlich 33,1 Stunden auf. „Studium und Erwerbstätigkeit, das ist mehr als ein full time job“, meint der Sprecher. Besonderen Einsatz zeigen die Studierenden in Köln. Hier beträgt die Erwerbstätigkeitsquote 76 %, in Wuppertal 75 %, in Duisburg 72 %.
Der durchschnittliche Nettostundenlohn beträgt 10,30 €.
Von den erwerbstätigen Studierenden verdient der größte Teil mit Aushilfstätigkeiten (27 %) z. B. in einer Fabrik, einem Büro oder einer Kneipe Geld. Jeder zehnte Studierende gibt Nachhilfeunterricht oder ist freiberuflich tätig.
Vom Wintersemester 2006/2007 an wurden in NRW Studienbeiträge erhoben, die u. a. auch zur Finanzierung von zusätzlichen studentischen Hilfskräften eingesetzt wurden. „Erfreulich ist, dass in NRW der Anteil, der als studentische Hilfskraft beschäftigt wurde, in 2012 erneut deutlich gestiegen ist (2006 17 %, 2009 24 %, 2012 27 %), obwohl die Studienbeitragspflicht mit dem Wintersemester 2011/2012 aufgehoben wurde“, berichtet Remmel.
Sonderauswertung der Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke NRW zur 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks im Jahre 2012 (1,9 MB)- nicht barrierefrei
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Referent der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW
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