Mutter mit Kleinkind auf dem Arm geht mit einer Mappe, Rucksack auf dem Rücken einen Weg entlang. Hinter ihr laufen 3 Studierende. 2 Männer und eine Frau.

5 % aller Studierenden in NRW haben ein Kind

In Archiv ARGE by ARGE Referent O. Kroll

5 % aller Studierenden in NRW haben ein Kind (Kinder). Da mehr als die Hälfte der Kinder von Studierenden jünger als 3 Jahre ist, ergibt sich im Hochschulbereich ein besonderer Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder bis zu 3 Jahren.  Die Studentenwerke nehmen ihren Sozialauftrag sehr ernst und bieten Studierenden landesweit rund 1.500 Kitaplätze an.

Besonders stolz sind die Studentenwerke darauf, dass die Studierenden in NRW vergleichsweise seltener ihr Studium unterbrechen aufgrund von Kindererziehung (6 % vs. 15 % Bund). „Hier zeigt sich, wie wichtig die Anstrengungen der Studentenwerke beim Ausbau der Betreuungsangebote in ihren Kindertagesstätten sind“, meint der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der 12 Studentenwerke in NRW, Günther Remmel.Die Einrichtungen der Studentenwerke befinden sich in aller Regel in unmittelbarer Nähe zum Hochschulcampus. Ihr guter baulicher Zustand und die vorbildhafte Ausstattung mit Bildungsmaterialien und Spielgeräten werden von Studierenden mit Kindern sehr geschätzt. Ebenso haben sich die langen und – in Teilbereichen – flexiblen Öffnungszeiten bewährt. Wegen der wechselnden Vorlesungszeiten, Semesterarbeiten und Klausuren innerhalb eines Kindergartenjahres sind die Betreuungszeiten in der Regel von (bis zu) 45 Wochenstunden für Studierende ganz besonders wichtig. In dieser Zeit leisten hoch motivierte und qualifizierte Fachkräfte eine hervorragende Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit. „All das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung eines Kindes, aber auch für ein entspanntes Studium der Eltern – damit studieren gelingt!“, so der Sprecher.

Wegen der großen Nachfrage möchte die Arbeitsgemeinschaft ihr Bildungs- und Betreuungsangebot weiter ausbauen. „Unser Ziel ist es rund 3.000 Plätze zusätzliche Kitaplätze zu schaffen. Voraussetzung dafür ist, dass den Studentenwerken preiswerte, hochschulnahe Grundstücke oder aber geeignete Räumlichkeiten von der jeweiligen Hochschule oder dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) angeboten sowie weitere Mittel zur Finanzierung der Baumaßnahmen und der Einrichtungskosten zur Verfügung gestellt werden“, fordert Remmel.

Adobe PDF Symbol Sonderauswertung der Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke NRW zur 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks im Jahre 2012 (1,9 MB)- nicht barrierefrei

 


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Olaf Kroll
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