Überbrückungshilfe für Studierende: Bearbeitung der Anträge läuft

In Aktuelles STWe by ARGE Referent O. Kroll

Es sind bisher knapp 110.000 Anträge notleidender Studierenden bundesweit für Juni und Juli 2020 eingegangen bei den Studenten- und Studierendenwerken.

Bis heute wurden mehr als zwei Drittel der Juni-Anträge bearbeitet; bei ungefähr 50% Förderzusage, ein gutes Drittel erfüllt nicht die Fördervoraussetzungen, bei 15% der Anträge sind aktuell noch Nachfragen erforderlich.

Berlin, 10. Juli 2020. Für die Mitte Juni 2020 gestartete Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende in pandemiebedingter Notlage sind bisher bundesweit knapp 110.000 Anträge bei den 57 Studenten- und Studierendenwerken eingegangen. Zwei Drittel der Juni-Anträge sind bereits bearbeitet, davon wurde für die Hälfte eine Förderzusage erteilt, bei aktuell 15% sind zur abschließenden Bearbeitung Nachfragen erforderlich. Rund ein Drittel der bisher geprüften Anträge erfüllt nicht die Fördervoraussetzungen. Die bereits bewilligten Anträge entsprechen einer Summe von rund elf Millionen Euro.

Diese Zahlen teilt das Deutsche Studentenwerk (DSW) mit, in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke zusammengeschlossen sind. Insgesamt stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über die Studenten- und Studierendenwerke für die Monate Juni, Juli und August 2020 100 Millionen Euro Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage bereit.

Die Studierendenwerke arbeiten mit großer Sorgfalt

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde zeigt sich zufrieden mit dem Stand der Antragsbearbeitung:

„Es ist nicht hoch genug zu bewerten, mit welcher Geschwindigkeit die Studenten- und Studierendenwerke den Antragsberg abarbeiten, damit die Überbrückungshilfe fließen kann. Zugleich legen sie eine hohe Sorgfalt an den Tag im Bewusstsein und mit der Verantwortung, dass hier Steuergelder ausgeschüttet werden. Die Beschäftigten in den Studenten- und Studierendenwerken haben für ihr außergewöhnliches Engagement zugunsten der Studierenden Respekt und Dank verdient.“

Wichtige Hinweise zur Antragsstellung

Die Menüführung im Antrags-Portal erlaube es den Studierenden, relativ unkompliziert den Online-Antrag zu stellen Es ist wichtig ist, dass sich die Studierenden sich bereits vorab gut informieren, etwa über die bereitgestellten Online-FAQs und die technischen Hinweise, bevor sie mit der Antragstellung beginnen. Benötigt werden etwa vollständige Kontoauszüge der Vormonate, also zurück bis zur letzten Eingang der zwischenzeitlich weggefallenen Einnahme im Februar oder März. Darüber hinaus müssen in lückenloser Kontoauszug oder der lückenlose Umsatznachweis für den laufenden Monat Juli bis zum Vortag der Antragstellung angegeben werden.

Ein neues Sieben-Minuten-Erklärvideo, welches in den DSW-Online-FAQs integriert ist, führt die Studierenden Punkt für Punkt einmal durch die Antragstellung.

Bitte nicht vorschnell einen Juli-Antrag stellen

Meyer auf der Heyde äußert zudem diese Bitte an alle Studierenden, die bereits im Juni 2020 einen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben:

„Sollte Ihre pandemiebedingte Notlage weiterbestehen, warten Sie bitte mit dem Juli-Antrag, bis Ihr Juni-Antrag abgeschlossen ist. Sie wissen dann, mit wieviel Überbrückungshilfe Sie rechnen können, und wie Ihre Finanzen im Juli 2020 aussehen.“

Wie beantrage ich die Überbrückungshilfe? Neues DSW-Erklärvideo (7:19 Minuten), integriert in den DSW-FAQs:

Hinweise des BMBF für die Antragstellung im Juli 20202:

Technische Hinweise zur Online-Antragsstellung:

Online-Antragstellung:


Bildnachweis: Bundesministerium für Bildung und Forschung