die delegierten der studierendenwerke sitzen im veranstaltungssaal der mitgliederversammlung des deutschen studentenwerks

Studierendenwerke fordern Bund-Länder Hochschulsozialpakt

In Aktuelles ARGE, Aktuelles STWe by ARGE Referent O. Kroll

2,45 Milliarden Euro für die soziale Hochschulinfrastruktur – Bund und Länder müssen die Studierendenwerke unterstützen.

Davon 1,45 Milliarden Euro für Neubau und Sanierungen von Wohnheimen der Studierendenwerke und eine Milliarde Euro für den Ausbau und Erhalt der Mensa-Kapazitäten bis 2021.

79. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks

Am 4. und 5. Dezember 2018 erneuerte die Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) in Berlin, in dem alle 58 deutschen Studenten- und Studierendenwerke zusammengeschlossen sind, ihre Forderung nach einem Hochschul­sozialpakt für die soziale Infrastruktur des Studiums.
Analog zu den Bund-Länder-Hochschulpakten fordern sie von Bund und Ländern insgesamt 2,45 Milliarden Euro für Neubau und Sanierung ihrer Wohnheim- und Mensa-Kapazitäten.

Forderungen im Bereich studentisches Wohnen

Für Neubau von Studierenden-Wohnheimen veranschlagen die Studenten- und Studierendenwerke ein Investitionsvolumen von rund zwei Milliarden Euro. Sie fordern einen staatlichen Zuschussanteil von rund 800 Millionen Euro. Für die Sanierung bestehender Wohnheime wird ein Investitionsvolumen von 1,3 Milliarden Euro und ein staatliches Zuschussvolumen von 650 Millionen Euro veranschlagt. Insgesamt fordern die Studierendenwerke 1,45 Milliarden als Bund-Länder-Zuschuss für Wohnheimneubau und -sanierung.

Forderungen für den Bereich Hochschulgastronomie

Für den Ausbau und die Sanierung ihrer Mensakapazitäten fordern die Studierendenwerke rund eine Milliarde Euro.  Hiervon für die Sanierung 450 Millionen Euro und für den Ausbau rund 400 Millionen Euro. Weitere 150 Millionen Euro werden für zusätzliche Cafeterien benötigt.

Forderungen für das BAföG

Gemäß Eckpunkten, die das fürs BAföG zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im November 2018 veröffentlicht hat, will die Bundesregierung die Bedarfssätze in zwei Schritten um 7% und die Elternfreibeträge in zwei Schritten bis zum Wintersemsester 2019/2020 um ebenfalls 7% erhöhen. Außerdem soll die BAföG-Wohnpauschale von derzeit 250 Euro im Monat auf 325 Euro steigen.

Zu wenig und zu langsam aus Sicht der Studierendenwerke. Sie fordern, dass die BAföG-Bedarfssätze und -Freibeträge noch stärker erhöht werden müssen, und das bereits zum Sommersemester 2019.

DSW-Präsident Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep zum Hochschulsozialpakt und BAföG:

„Wir haben so viele Studierende wie noch nie zuvor, und die Studierendenzahl bleibt hoch. Nun muss endlich auch die soziale Infrastruktur der Studenten- und Studierendenwerke mitwachsen. Bezahlbarer Wohnraum für Studierende wird immer knapper, und die Mensen der Studentenwerke sind längst an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt. Eine gemeinsame Bund-Länder-Anstrengung ist nötiger denn je.

Postlep weiter:

Im Moment können überhaupt nur noch 1,6 der rund 2,85 Millionen Studierenden potenziell BAföG erhalten. Die restlichen nicht, etwa weil sie das Fach gewechselt haben, über den Altersgrenzen liegen, Teilzeit studieren. Wer eine echte Trendwende will, muss das BAföG an die hochschulische und studentische Lebenswirklichkeit anpassen. Kurz: Was hochschulrechtlich geht – das Teilzeitstudium zum Beispiel –, muss auch förderrechtlich gehen. Nur 37% der Studierenden schließen ihr Studium in der Regelstudienzeit ab; das heißt im Umkehrschluss: Mehr als 60% überschreiten sie – und bekommen deswegen kein BAföG mehr. Das BAföG muss an diese Wirklichkeit angepasst werden. Selbst der Wissenschaftsrat empfiehlt in seinem Papier zur Fortsetzung der Hochschulpakte, von einer Regelstudienzeit plus mindestens einem Semester auszugehen. Das muss doch auch beim BAföG möglich sein.“

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde zum studentischen Wohnen:

„Die Wohnungsmärkte in vielen Hochschulstädten sind überhitzt; die Studierenden finden kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Die Studentenwerke bauen zwar bundesweit nicht unerheblich und werden dabei von einigen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Bremen oder Thüringen mit Förderprogrammen unterstützt – aber es muss mehr erreicht werden. Der Bund und die Länder sind gemeinsam gefordert. Die Bundesregierung verpflichtet sich in ihrem Koalitionsvertrag, auch die Schaffung studentischen Wohnraums, auch Wohnheimplätze, fördern zu wollen. Diese Bundesförderung soll über die soziale Wohnraumförderung kommen. Die dafür notwendige Grundgesetzänderung ist derzeit im parlamentarischen Verfahren; der Bundestag hat bereits zugestimmt – hoffentlich tut es auch der Bundesrat. Eine Bundeswohnheim-Förderung könnte dann im Haushalt des Jahres 2020 verankert und dann umgesetzt werden. Diese Bundesförderung muss obendrauf auf bestehende Förderprogramme der Bundesländer kommen – und darf diese Länderprogramme auf keinen Fall ersetzen.“

Das Deutsche Studentenwerk

das logo des deutschen studentenwerks

 

 

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) ist der freiwillige Zusammenschluss der 58 Studentenwerke in der Bundesrepublik Deutschland. Diese erfüllen öffentliche Aufgaben der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Förderung der Studierenden an deutschen Hochschulen.

Als Verband berät und fördert das Deutsche Studentenwerk seine Mitglieder, indem es insbesondere:

  • die sozialen Interessen der Studierenden und die Interessen der Studentenwerke gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit sowie den Spitzenverbänden von Hochschulen und Wissenschaft vertritt,
  • eine enge Zusammenarbeit mit Institutionen und Organisationen mit den gleichen Zielen pflegt,
  • seine Expertise in die Gesetzgebung von Bund und Ländern einbringt,
  • Weiterbildungen organisiert und die Studentenwerke zu Themen ihrer täglichen Arbeit berät.

Weiterführende Informationen:


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Stefan Grob

Referatsleiter Presse/Verbandskommunikation, Stellvertreter des Generalsekretärs
Redaktionsleitung DSW-Journal
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