Bis zu 1.500 Euro Zuschuss für Studierende in Notlage

In Aktuelles ARGE, Aktuelles STWe by ARGE Referent O. Kroll

Start der Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende in pandemiebedingter Notlage.

Ab Dienstag können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen.

Antragsstellung über Online-Portal

Studierende in akuter Notlage können die Überbrückungshilfe ab Dienstag, 16.06.2020, um 12 Uhr mittags in einem bundesweit zugänglichen, einheitlichen Online-Tool beantragen. Dafür hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Dachverband der deutschen Studentenwerke ein eigenes Portal geschaffen: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage.

Nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium, Gasthörer/innen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen.

Über das Portal werden die Anträge der Studierenden automatisch an das für sie zuständige Studenten- oder Studierendenwerk weitergeleitet. Die Anträge werden ab dem 25. Juni 2020 von den 57 im DSW organisierten Studenten- und Studierendenwerke bearbeitet und ausgezahlt.

Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten.

Online-Antragstellung und weitere Informationen

Hintergrund: Sozialauftrag der Studenten-/Studierendenwerke

Die 57 im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studenten- und Studierendenwerke sind, als hochschulunabhängige, gemeinnützige Organisationen, in Deutschland für die wirtschaftliche und soziale Förderung der Studierenden zuständig. Sie haben einen gesetzlichen sozialen Auftrag. Sie betreiben an den deutschen Hochschulen Studierendenwohnheime, die Mensen, außerdem Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Sozialberatungs- und psychologische Beratungsstellen. Die Studenten- und Studierendenwerke setzen außerdem im Auftrag von Bund und Ländern das BAföG um. 53 der 57 Studenten-/ Studierendenwerke hatten bereits vor der Corona-Pandemie Notfall- oder Härtefonds für Studierende in Finanznot.
https://www.studentenwerke.de/de/content/studentenwerke

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

„Die Corona-Pandemie hat in Deutschland die gesamte Gesellschaft erfasst. Ziel der Bundesregierung ist es, Härten für die Menschen in Deutschland abzufedern und so gut wie möglich durch diese schwere globale Krise durchzukommen. Dies gilt auch für Studierende.

(…) Nun spannen wir das zweite Sicherungsnetz der Überbrückungshilfe auf. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützen wir nachweislich besonders bedürftige Studierende in pandemiebedingt akuter Notlage. Anträge können ab diesem Dienstag online gestellt werden. Das BMBF hat dafür 100 Millionen Euro bereitgestellt. Geprüft und bearbeitet werden die Anträge vor Ort, bei den Studenten- und Studierendenwerken. Ich danke allen Beteiligten im Deutschen Studentenwerk und den Studierendenwerken im ganzen Land für ihre Arbeit beim Aufspannen dieses Sicherungsnetzes. Insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den 57 Studenten- und Studierendenwerken bin ich dankbar für ihren Einsatz und den Kraftakt, den die Beratung und Bearbeitung bedeutet. Ihnen allen danke ich von Herzen, dass sie für die Studierenden da sind.

Der Zuschuss kann bis zu einer Höhe von jeweils bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020 online beantragt werden. Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.
Wir nehmen die Sorgen und Nöte von Studierenden ernst. Deshalb haben wir ein einmaliges Unterstützungspaket für sie geschnürt. Denn wir dürfen nicht zulassen, dass die Corona-Pandemie Studierende in den Abbruch oder die Aufgabe ihres Studiums treibt.“

Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, erläutert die Dimension des Vorhabens:

„Wir sind uns mehr als bewusst, dass viele Studierende akut finanzielle Hilfe benötigen und diese eher erwartet haben. Aber es handelt sich um ein ambitioniertes Projekt. Wir mussten in wenigen Wochen ein völlig neues online-gestütztes Förderverfahren für die bundeseinheitliche Überbrückungshilfe entwickeln. Uns ist wichtig, dass die Studierenden nun erstmal für den Juni die Hilfe beantragen können. Da wir parallel noch das Online-Portal programmieren müssen, können die Auszahlungen voraussichtlich erst ab dem 25. Juni 2020 erfolgen.“

Wichtige Links:


Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass Sie bei der Darlehenskasse der Studierendenwerke e. V. (Daka) ein zinsloses Daka-Darlehen bis zu 12.000,00 € bei Gestellung eines Bürgen beantragen können. Näheres unter: www.daka-darlehen.de.


Bildnachweis: Bundesministerium für Bildung und Forschung