Köln, 10. Mai 2022: Sechs Parteien haben sich den Fragen der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW im Rahmen der NRW-Landtagswahl 2022 gestellt.
Am 15. Mai 2022 wird ein neuer NRW-Landtag gewählt. Die Studierendenwerke NRW wollten vorab von allen momentan im Parlament vertretenen Parteien plus DIE LINKE wissen, wie ihre Positionen zur Förderung der Studierendenwerke aussehen.
Ende Februar 2022 versendeten die zwölf NRW-Studierendenwerke Wahlprüfsteine an diese sechs Parteien. In insgesamt acht Fragen wollten die Studierendenwerke von den Politker*innen erfahren, wie sie sich in Zukunft für eine verbesserte soziale Infrastruktur auf dem Campus starkmachen wollen.
Neben der Verpflegung in den Mensen und Cafeterien wurden das studentische Wohnen, die Studienfinanzierung, Digitalisierung, Kindertagesstätten, sozialen Beratungsangebote sowie die (langfristige) Grundfinanzierung unter die Lupe genommen.
Antworten lieferten die Landesverbände der angeschriebenen Parteien CDU, FDP, SPD, B90/DIE GRÜNEN, AfD und DIE LINKE.
Acht Fragen zur Zukunft der Studierendenwerke Nordrhein-Westfalens:
- Wie unterstützt Ihre Partei die Forderung der Studierendenwerke (StW) in Deutschland nach einem Bund-/Länder-Hochschulsozialpakt in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Modernisierung und den Ausbau in den Bereichen Studierendenwohnheime, Mensa, Kita und Beratung?
- Einer der Kernbereiche der StW ist die Bereitstellung eines breiten und hochwertigen Gastronomieangebots. Wie kann im derzeitigen Umfeld starker Kostenerhöhungen die Finanzierung eines preisgünstigen sowie nachhaltigen Essensangebots für die über 600.000 Studierenden sichergestellt werden?
- Mit welchen Instrumenten will Ihre Partei mit den StW die allseits gewünschte Offensive für studentisches Wohnen in NRW umsetzen? Wird Ihre Partei erweiterte Zuschüsse zum Erhalt und Neubau von Studierendenwohnheimen bereitstellen?
- Wie wird Ihre Partei im BAföG Fachverfahren die Einführung einer E-Akte und die medienbruchfreie Antragsbearbeitung vorantreiben?
- An vielen Standorten in NRW haben StW und/oder Hochschulen psychosoziale Beratungsangebote aufgebaut. Wie steht Ihre Partei zur finanziellen Förderung dieser Beratungsangebote?
- Wie wird eine Regierungsbeteiligung Ihrer Partei die sachgerechte Finanzierung der StW (insb. Allgemeiner Zuschuss und Aufwandserstattung BAföG) langfristig sicherstellen?
- Die StW sehen nicht nur in Lehre und Forschung, sondern auch in der sozialen Hochschulinfrastruktur großes Potenzial für die Digitalisierung, z.B. schnelle Internetverbindungen in den Wohnheimen, bei digitalen Bezahlsystemen oder der Online-Mietadministration. Wie werden Sie hier die StW fördern?
- Werden Sie analog zur Hochschulvereinbarung NRW 2026 den StW über einen längeren Zeitraum eine aufgabengerechte Planungssicherheit ermöglichen?
Synopse der ausführlichen Antworten der Parteien
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Olaf Kroll, M.A.
Referent und Büroleitung
Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW
c/o Kölner Studierendenwerk AöR
Universitätsstraße 16
50937 Köln
Telefon: +49 174-1683174
Mail: kroll@studierendenwerke-nrw.de
Bildnachweis:
Landtag NRW: „Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen“
Schälte, Bernd