Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie

In Aktuelles ARGE, Aktuelles STWe by ARGE Referent O. Kroll

Die Studierendenwerke unternehmen an den NRW-Hochschulen weitreichende infektionsschützende Maßnahmen und schränken ihren Betrieb stark ein.

Bundesweit haben eine Vielzahl von Landesregierungen die Schließung aller Mensen und Cafeterien an den Hochschulen per Erlass angeordnet. In Nordrhein-Westfalen steht eine solche Entscheidung derzeit noch aus.

  • Die Maßnahmen beinhalten die Schließung aller gastronomischen Einrichtungen und Kindertagesstätten sowie die Einschränkung von Dienstleistungen und Absage von Veranstaltungen.
  • Alle Entscheidungen dienen dem notwendigen Schutz aller Studierenden sowie der Beschäftigten von Hochschulen und Studierendenwerken.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  1. Schließung aller knapp 200 gastronomischen Einrichtungen der zwölf Studierendenwerke Nordrhein-Westfalens. In ganz wenigen Ausnahmen verbleibt ein (temporärer) Notbetrieb.
  2. Schließung aller rund 30 Kindertageseinrichtungen im Einklang mit dem von der Landesregierung NRW beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.
  3. Einschränkungen der Beratungsleistungen, Verzicht auf persönliche Beratungen und Umstellung auf Telefon-/E-Mailberatung.
  4. Absage aller Veranstaltungen.
  5. Zusätzliche Hygienevorkehrungen in den Wohnanlagen, Schließung von Gemeinschaftsräumen.

Den Studierendenwerken fällt als Einrichtungen der Daseinsvorsorge eine wichtige unterstützende Funktion für die Studierenden im Land zu. Daher fallen diese Einschränkungen auch den Studierendenwerken nicht leicht. Jedoch tragen die Anstalten des öffentlichen Rechts auch eine Fürsorgepflicht auf dem Hochschulcampus zum Schutz aller Betroffenen, welche diese Maßnahmen alternativlos erscheinen lässt.

Bundesweit haben in den meisten Bundesländern auf Anordnung der Landesministerien oder der kommunalen Gesundheitsämter alle Mensen und Cafeterien geschlossen. Eine solche landesweit in NRW gültige Verordnung fehlt bisher und liegt nur partiell in einigen kommunalen Gesundheitsämtern vor.

Die Pressemeldungen der Studierendenwerke NRW zur Coronavirus-Pandemie im Überblick:


Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Logo Studierendenwerke NRW
Olaf Kroll
Referent der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW

c/o AKAFÖ
Universitätsstr. 150
44801 Bochum

T 0234 32 -11104
H 0151 23738076

arge-nrw@studierendenwerke-nrw.de


Bildnachweis: iStock.com / nito100